Förderprogramm Klima-Schritte

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Antrag Förderprogramm Klima-Schritte | Ausschuss für Klima-, Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz

Sehr geehrter Herr Landrat Hendele,
sehr geehrter Herr Lessing,

wir bitten darum folgenden Antrag zur Förderung für kleinere Klimaschutzprojekte sowie Initiativen im Kreis auf die Tagesordnung des nächsten Ausschuss für Klima-, Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt ein „Klima-Schritte“–Förderprogramm ins Leben zu rufen, das kleinere Klimaschutzprojekte sowie Initiativen im Kreis finanziell fördern soll. Es ist zu prüfen, ob dafür finanzielle Mittel aus der Klimamillionen genutzt werden können.

Begründung:

Insbesondere die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass lokal ein großer Bedarf für die Förderung kleiner Klimaschutzprojekte besteht, da andere Förderprogramme oftmals mit Bagatellgrenzen oder komplexen Förderrichtlinien verbunden sind, die sich selten an kleine Vereinsprojekte richten.
Umso wichtiger scheint hier ein Förderprogramm für ehrenamtliche Vereine bzw. Initiativen und Bildungs- sowie Religionseinrichtungen, die freiwillige, nicht kommerzielle und unparteiische Klimaschutzprojekte im Kreis Mettmann organisieren (möchten).

Gefördert werden können somit Klimaschutzmaßnahmen, die Multiplikator/innen ansprechen, klimafreundliches Verhalten aktivieren und / oder ein Bewusstsein für unsere Umwelt schaffen. Ein passendes Budget muss von der Verwaltung (gegebenenfalls auch individuell) festgelegt werden. Die Anforderungen an BewerberInnen können sich hierbei an den Standards der Kölner Klima-Schritte-Förderung aus dem Jahr 2021 orientieren:

https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/förderprogramm_klima-schritte__barrierefreie_version_.pdf.

Neben dem Klimaschutzkonzept sollten von den jeweiligen Antragstellern eine Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan gefordert werden – das Antragsverfahren darf allerdings nicht zu komplex und umfangreich gestaltet sein. Nach Abschluss der Maßnahme sollte die/der Zuwendungsempfängerin dann in der Pflicht sein, innerhalb von einem von der Verwaltung vorher festgelegten Zeitraum (z.B. zwei Monate) einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und Einnahmen vorzulegen.

Falls sich das Förderprogramm in der Durchführung als zu umfangreich herausstellt, können bei einem Ranking der eingereichten Anträge die drei „besten“ Klimaschutzprojekte ausgewählt und mit einem Preisgeld gefördert werden. Die Jury kann sich z.B. aus freiwilligen Ausschussmitgliedern zusammensetzen.

Freundliche Grüße
Gruppe Piraten
Thomas Küppers Andreas Benoit