Änderung der Satzung des Kreisjugendrats – Kreistag

Symbolbild: Gerd Altmann / Pixabay

Antrag

+++update: Unser Vorschlag kam so gut an, dass die anderen Fraktionen sofort zustimmten, die Änderungen vorab schon in die zu beschließende Satzung einfließen zu lassen.+++

Sehr geehrter Herr Landrat Hendele,

wir bitten darum die unten vorgeschlagene Änderung des vorliegenden Satzungsentwurfs des Kreisjugendrats unter Paragraph 4 im Kreistag zur Abstimmung zu bringen.

alt:
§4
Geschäftsordnung und Bildung von Arbeitsgruppen

(2) Die Kreisjugendratsmitglieder sollen sich mindestens viermal pro Jahr zu einer Sitzung versammeln.
(3) Der Kreisjugendrat des Kreises Mettmann kann themenspezifische Arbeitsgruppen gründen.
neu:
§4
Geschäftsordnung und Bildung von Arbeitsgruppen

(2) Die Kreisjugendratsmitglieder sollen sich mindestens viermal pro Jahr zu einer Sitzung versammeln. Diese kann auch online stattfinden.
(3) Der Kreisjugendrat des Kreises Mettmann kann themenspezifische Arbeitsgruppen gründen. Arbeitsgruppen können auch online tagen.

Begründung:

Die Lebenswirklichkeit der Jugendlichen findet heutzutage auch online statt. Deshalb sollte die Option, Sitzungen online stattfinden zu lassen, von Anfang an vorgesehen werden. Näheres über die Durchführung ist in der Geschäftsordnung zu regeln. Insbesondere für Arbeitsgruppen kann eine Online-Beteiligung zudem die Möglichkeit der Teilnahme insgesamt stärken/vergrößern. Bus und Bahnverbindungen im Kreis Mettmann erlauben es Jugendlichen leider nicht, aus allen Gemeinden kurzfristig zu 1-2 stündigen Treffen von Arbeitsgruppen zu kommen. Hier kann die Online-Beteiligung Abhilfe schaffen und so vermutlich die eine oder andere Arbeitsgruppe überhaupt erst möglich machen. Präsenztreffen sollen nicht abgeschafft werden, sondern durch die Möglichkeit für Onlinesitzungen ergänzt werden.