Änderung der Geschäftsordnung des Kreistags zur weiteren Digitalisierung der politischen Arbeit

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Prüfantrag

Sehr geehrter Herr Landrat Hendele,

die Corona Pandemie hat vieles geändert. Videokonferenzen haben sich innerhalb kürzester Zeit zum Standard entwickelt. In der Wirtschaft wird, von der Teamsitzung bis zur Hauptversammlung eines DAX-Konzerns, alles als Online-Konferenz angeboten. Auch in die Kommunalpolitik haben Online-Sitzungen per Video-Chat als Alternative zu Präsenzsitzungen Einzug gehalten.

Möglich war das aktuell vor allem durch die Erlasse der Landesregierung, mit denen die politische Arbeit aufrechterhalten werden soll.

Diese Entwicklung hat sich nicht nur positiv auf den Infektionsschutz ausgewirkt, sie hat auch die Umwelt von Verkehrsbedingten Feinstäuben und unsere oftmals verstopften Straßen entlastet. Hinzu kam für viele Kreistagsmitglieder und sachkundigen Bürger, die außerhalb Mettmann in anderen Kreisangehörigen Städten wohnen, eine nicht unerhebliche Zeitersparnis durch den Wegfall der An- und Abfahrt. Neben diesen positiven Effekten kommt noch die Kostenreduzierung für den Kreis durch Wegfall der Fahrtkostenerstattung hinzu.

Wir würden gerne die positiven Effekte und Erfahrungen in die Zeit nach der Corona-Krise übertragen und bitten deshalb folgenden Antrag zur Abstimmung bringen zu lassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um Fraktionssitzungen, bei Bedarf auch Ausschuss oder Kreistagssitzungen online als Videokonferenz durchführen zu können. Dabei sollen Möglichkeiten für den jeweils öffentlichen und den nicht öffentlichen Teil berücksichtigt werden und die Frage beantwortet werden, welche Änderungen der Geschäftsordnung des Kreistags für die Durchführung notwendig wären.