Masterplan E-Government

Ausschuss IT und digitale Verwaltung vom 18.5.2015

Aufgrund eines Vorschlages, den wir anlässlich des WLAN Antrags der SPD den im Kreistag vertretenen Fraktionen per Email gesandt und der Verwaltung zur Kenntnis gegeben hatten, war ich am 18.5.2015 als Besucher im Ausschuss für IT und digitale Verwaltung, in dem wir als Gruppe bisher nicht vertreten sind.

Auf der Tagesordnung stand unter anderem auch ein Beschluss zum Masterplan E-Government, dem die Ausschussmitglieder, für uns nicht ganz verständlich, in vorgelegter Form einstimmig zugestimmt haben.

Das Thema ist wichtig.

eGovernment beschreibt die Abwicklung von Verwaltungsprozessen mit Hilfe moderner Informationstechnik und ist damit nicht nur das Mittel, sondern das Fundament für eine funktionierende Bürgerbeteiligung (eParticipation) und eine Öffnung von Staat und Verwaltung (Open Government).

Wir haben hier kein Rede- und Stimmrecht, dabei hätte es zu diesem Masterplan einiges zu sagen bzw. zu fragen gegeben.

Wir greifen die Punkte, die uns aufgefallen sind, hier auf:

Seite 13: Datenschutz und IT-Sicherheit

Hier ist die Rede davon, dass sich die sogenannten “Digital Natives” (im digitalen Zeitalter geborene Menschen) an den datenschutzrechtlichen Rahmen anzupassen haben. Das zeugt ein wenig von einem Missverständnis des Rechtes auf informelle Selbstbestimmung.

Es sind nicht die Digital Natives, die sich anpassen müssen, sondern die Verwaltung, die unterschiedliche Kommunikationskanäle unterstützen muss (Multichannelfähigkeit). Dabei sind insbesonders datenschutzfreundliche und sichere Kanäle zu fördern, während gleichzeitig die Kontaktaufnahme über unsichere Kanäle nicht wirksam unterbunden werden kann.

Zu den unsichersten Kanälen gehören derzeit u.a.: Postkarten, Faxe, Emails und das Telefon!

Seite 40: Bürgerkonto/Bürgerportal (6.1.1)

Der Begriff “Bürgerkonto” findet sich im Koalitionsvertrag der Bundesregierung und wurde vom Berliner Justizsenator formuliert. Seit dem gibt es viele Spekulationen zu diesem Wort und seiner Bedeutung.

Bisher gibt es nicht einmal aus dem Bundesministerium des Innern konkrete Pläne zum Bürgerkonto. Es erscheint daher nicht sinnvoll aufgrund möglicher Spekulationen die Begrifflichkeit in den eGovernment-Masterplan zu übernehmen.

Auch der Begriff “Bürgerportal” erscheint hier nicht hilfreicher, weil er eher auf eine erneute deutsche Insellösung, wie schon DE-Mail, hindeutet.

Eine Alternative dazu stellen offene, maschinenlesbare Schnittstellen dar, die es erlauben würden unterschiedliche Dienstleistungen der öffentlichen Hand automatisiert zu erschließen und in Plattformen integriert zu nutzen.

Seite 40: Soziale Netzwerke / Soziale Medien (6.1.2)

Der Europäische Gerichtshof hat am 13. Mai 2014 geurteilt, dass europäische Datenschutzbestimmungen auch auf US-Unternehmen anzuwenden sind, sofern sie personenbezogene Daten verarbeiten und in Europa ihre Dienstleistungen anbieten. Insofern ist die die Aussage, das private Unternehmen, die in den USA beheimatet sind und hier in Europa soziale Netzwerke betreiben dem US-Recht unterliegen nicht korrekt.

Die Nutzung bzw. der Einsatz sozialer Medien durch öffentliche Stellen erfordert auch keineswegs eine rund-um-die-Uhr-Betreuung, sondern kann durchaus innerhalb der üblichen Bürozeiten durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgen.

Für viele öffentlichen Stellen gehört die Nutzung sozialer Medien bereits seit Jahren zum Alltag. Hier liegen also bereits genügend Erfahrungen vor, die für den Einsatz / die Nutzung sprechen.

Seite 41: 6.2 Open Government und Open Data

Der Absatz beschreibt die Begrifflichkeiten und in der Abgrenzung weiterer Fragestellungen endet er auf Seite 42 mit dem Satz “Der Kreis Mettmann wird die Grundlagen ermitteln und sich einer modernen Verwaltung entsprechend positionieren.”

Vielleicht muss man das Rad nicht jedes Mal neu erfinden …

Seit rund zwei Jahren gibt es ein Open Data Pilotprojekt, das die Piraten in der Stadt Mettmann ins Leben gerufen haben. Unter www.offene-daten.me werden vor allem die öffentlichen Unterlagen aus dem Ratinformationssystem in maschinenlesbarer Form zugänglich gemacht.

Bisher lebt das Projekt von viel ehrenamtlichem Engagement einiger Mettmanner Piraten, von denen hier besonders Ralf Krüdewagen zu nennen ist, der mit seinem fachlichen und technischen Know den Aufbau ermöglicht hat und den Betrieb begleitet. Für die Zugänglichkeit der Mettmanner Ratsunterlagen sorgt vor allem Gereon Esser, der die Veröffentlichung der Unterlagen im Mettmanner Ratsinformationssystem im Blick hat.

Die Kosten für den Betrieb der Plattform werden über Spenden und Parteizuschüsse finanziert. Die für offene-daten.me eingesetzte Software ist ckan.

Die Verwaltungen der kreisangehörigen Städte und die Kreisverwaltung, aber auch Vereine und Organisationen können sich eigenständig über das open data Portal für den Kreis Mettmann registrieren und Erfahrungen mit der Bereitstellung offener Daten sammeln.

Das Pilot-Projekt ist bewusst so neutral aufgesetzt, das es nach der Pilotphase auch in die Hand des Kreises und der kreisangehörigen Städte übergeben werden könnte.

Steckbriefe im Anhang des Masterplan E-Government

Unbefriedigend ist die inkonsistente Darstellung des Projektbeginns und -endes und der fehlende aktuelle Status der “Steckbriefe” zu den Projekten “I-Kfz, Stufe 1”, “Digitale Ausländerakte” und “De-Mail”.

Die Kosten für das Projekt Digitale Ausländerakte erscheinen mit ca. 200.000 € sehr hoch und es fehlt ein Hinweis auf die Zusammensetzung der Projektkosten.

Mit Bezug auf eingesetzte Dokumentenmanagementsysteme (DMS) stellt sich uns die Frage, ob es ein zentrales DMS für alle Fachverfahren inklusive Archivierung gibt oder ob hier verschiedene Systeme gebaut werden.