Resolution Klimanotstand

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Antrag zur Beschlussfassung im kommenden Kreistag

Unterstützung der Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands

Sehr geehrter Herr Landrat Hendele,

wir bitten darum folgenden Antrag im kommenden Kreistag zu behandeln:

Beschlussfassung:

Der Kreis Mettmann unterstützt die Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency («Klimanotstand») [1]  gemäß der Seite 2 dieses Antrags.

Begründung:

Trotz weltweiter Bemühungen über Jahrzehnte, den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren, nimmt deren Konzentration jährlich zu. Alle Maßnahmen, dem Klimawandel entgegen zu wirken, haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Die Wissenschaft prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur auf den Planeten Erde.

Es ist dringend erforderlich, jetzt auf allen Ebenen der Gesellschaft und Politik zu effizienten und konsequenten Maßnahmen zu greifen, um die sich abzeichnende Klimakatastrophe noch aufzuhalten. Weltweit haben Kommunen wie Los Angeles, Vancouver, London und Basel und zuletzt Konstanz den Klimanotstand ausgerufen und damit ein Signal gesetzt: Es ist Zeit zu handeln!

Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency («Klimanotstand») [1]

Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die globalen Temperaturen sind gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter um 1 Grad Celsius gestiegen, weil die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von 280 ppm auf über 400 ppm angestiegen ist. Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich, die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren.

Bereits 1,5 °C Erderwärmung führen unter anderem dazu, dass der steigende Meeresspiegel riesige Küstengebiete unbewohnbar macht. Die Weltbank schätzt, dass in den kommenden 30 Jahren die Zahl der Klimaflüchtlinge auf über 140 Millionen Menschen ansteigen wird. Auch in Nordrhein-Westfalen wird der Klimawandel zu spüren sein, so werden zum Beispiel Landwirtschaft und Stadtklima von den Folgen direkt betroffen sein. Der Klimawandel ist also nicht bloß ein Klimaproblem: Er ist ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Tierschutz- und Friedensproblem.

Es kann und soll nicht erwartet werden, dass die Lösung dieses Problems alleine durch Eigenverantwortung und von Einzelpersonen erreicht wird. Es braucht jetzt auf kommunaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene griffige Maßnahmen, um dieser drohenden Katastrophe entgegenzuwirken. Die aktuellen Pläne und Maßnahmen reichen nicht aus, um die Erwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5°C zu begrenzen.

Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je, schnell zu handeln!

Der Kreis Mettmann erklärt den Climate Emergency und anerkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität:

  • Der Kreis Mettmann wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.
  • Der Kreis Mettmann orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere in Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas- Emissionen.
  • Der Kreis Mettmann fordert von der Bundesregierung die Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.
  • Der Kreis Mettmann fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren.

[1] Die Begriffe «Climate Emergency» resp. «Klimanotstand» sind symbolisch zu verstehen und sollen keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.