Antrag ,,Entwurf eines Musterhygieneplans für Gemeinschaftseinrichtungen für Erwachsene/ Asylunterkünfte”

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Sehr geehrter Herr Landrat Hendele,
in Anbetracht der aktuellen Nachrichten über steigende Flüchtlingszahlen und die Vorkommnisse bei der Unterbringung der Flüchtlinge möchten wir ergänzend zum Antrag der SPD-Fraktion über folgenden Antrag beraten:
,,Entwurf eines Musterhygieneplans für Gemeinschaftseinrichtungen für Erwachsene/ Asylunterkünfte”

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie weit das Kreisgesundheitsamt durch die Bereitstellung eines Musterhygieneplans für Gemeinschaftseinrichtungen für Erwachsene / Asylunterkünfte die ka-Städte unterstützen kann, um bei steigenden Flüchtlingszahlen / Zuweisungen eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten.

Begründung:
Die ka-Städte stehen mit zunehmenden Zuweisungen vor großen Herausforderungen sowohl bei der Unterbringung als auch bei der Betreuung der Flüchtlinge. Nicht jede ka-Stadt kann das mit eigenen Mitarbeitern bewältigen, zumal Haushaltssicherungskonzepte vieler Orts keine Neueinstellungen ermöglichen.
Ein Musterhygieneplan, wie er in anderen Gemeinden bereits als Vorlage existiert, könnte einen Standard vorgeben, der für Asyl-Unterkünfte vorausgesetzt wird und an dem sich dann auch Fremdunternehmen / Sicherheitsdienste messen lassen müssen, wenn sich deren Einsatz nicht vermeiden lässt.

Weitere Informationen zum Thema/ Musterhygienepläne:
http://www.derwesten.de/staedte/hattingen/hygieneplan-fuer-asylunterkuenfte-id8767186.html

http://www.gesunde.sachsen.de/download/Download Gesundheit/RHPIGern Erwachsene.pdf

https://www.lzg.gc.nrw.de/ media/pdf/service/Publikationen/krankenhaushygiene/la gemeinschaft seinrichtungen fuer erwachsene mai 2013.pdf

http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/3/33/MusterhygieneplanAsylunterkuenfte .pdf


Mit freundlichen Grüßen

Ria Garcia Thomas Küppers

Beratungsergebnis zu Vorlage Nr. 53/006/2014

Gesundheitsausschuss am 01.12.2014Zu Punkt 10:Musterhygieneplan für Gemeinschaftseinrichtungen für Erwachsene/Asylunterkünfte hier: Antrag der Gruppe PIRATEN vom 14.10.2014

Frau Ria Garcia-Rodriguez erläutert den Antrag der Gruppe Piraten.

Frau Haase und Herr Dr. Lange stellen ausführlich die Sach-und Rechtslage dar.

Das Gesundheitsamt führt Hygienebegehungen der unterschiedlichen Gemeinschaftseinrichtungen im Kreisgebiet durch. Hierzu gehören auch die Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge. Hierbei wird auch geklärt, ob für die jeweilige Einrichtung gemäß gesetzlicher Vorgabe ein Hygieneplan aufgestellt ist. Die ka Städte haben in eigener Zuständigkeit Hygienepläne aufgestellt, die sich inhaltlich in etwa an dem genannten Musterplan des LZG NRW oder anderen Vorlagen orientieren. Die Hygienepläne sind überwiegend auf konkrete Aspekte der persönlichen Hygiene der Bewohner, auf die Sauberhaltung der Einrichtung und angrenzende, unmittelbar gesundheitsbezogene Fragen ausgerichtet. Herr Dr. Lange stellt klar, dass die Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung und die praktische Umsetzung der bestehenden Hygieneplänebei den ka Städten liegt.

Er führt weiterhin aus, dass es sich bei den im Antrag genannten Rahmenhygieneplänen in anderen Bundesländern um Gesamtkonzepte handelt, die über Hygienevorschriften weit hinausgehen und sich mit Standards für die baulichen Grundbedingungen, die allgemeine Ausstattung und diverse organisatorische Gegebenheiten für derartige Einrichtungen befassen. Nach kurzer Diskussion stellt Herr Rohde abschließend die Nichtzuständigkeit des Kreises fest.

Mit Blick auf die Ausführungen von Herrn Dr. Lange erübrigt sich ein Beschlussvorschlag