Entwicklung einer neanderland-APP

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Prüfantrag vom 27.07.15: Entwicklung einer neanderland-APP – zur Behandlung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus am 17.8.2015

+++update: beschlossen – weitere Infos unterhalb+++

Sehr geehrter Herr Landrat Hendele,

wir beantragen, dass die Verwaltung des Kreises Mettmann die Verwirklichung einer übergreifenden Application für mobile Endgeräte prüft, die bisherige Angebote über eine einzige App vernetzt. Die Application sollte im Sinne der Erweiterung der Marke „neanderland“ neanderland-APP heißen.

Begründung:

Schon heute kann ein breites Informationsangebot des Kreises im Internet abgerufen werden, welches größtenteils sehr hochwertig und professionell gestaltet ist. Allerdings sind die Inhalte oftmals schwer zu finden und nicht miteinander verknüpft – sie könnten die Möglichkeiten des Internet 2.0 besser nutzen. Kurzum: Der Kreis bietet tolle Inhalte an, aber viele kennen sie noch nicht. Die Anreize, sie dauerhaft zu nutzen, sollten unseres Erachtens verstärkt werden.

Die neanderland-APP soll das ändern und diese Informationen an einem Ort bündeln. Bestehende Apps, für den neanderland STEIG oder die App des Neanderthal Museums, könnten mit der neanderland-APP verknüpft werden, die wie eine Startseite zu den vielen Einzelangeboten des Kreises funktionieren kann. Damit die App intensiv genutzt und gut angenommen wird, ist eine intuitive Bedienung und eine regelmäßige Aktualisierung der App erforderlich.

Die neanderland-APP soll alle Service-Angebote sowie Tourismus-Informationen bündeln und ansprechend darstellen. Bürger sowie Touristen sollen sich ein umfangreiches Bild von den Dienstleistungen und touristischen Angeboten des Kreises Mettmann machen können und animiert werden, diese zu nutzen.

Die Verwaltung soll daher die Kosten für die Entwicklung und stetige Aktualisierung der neanderland- APP kalkulieren.

Folgende Funktionen soll die App beinhalten:

Einbindung aller touristischen Angebote und Verknüpfung des Standortes mit Angeboten in der Umgebung – Geo-Lokation

  • Schnittstelle zu Angeboten des Kreises
  • Öffnung der App für städtische Angebote
  • Schnittstelle zu privaten Angeboten wie der Neanderthal Museum App
  • Einbindung eines unverbindlichen Antrags- und Abstimmungstools
  • News-Feed
  • Automatische AktualisierungFür die Entwicklung einer solchen App sollte geprüft werden, ob es hierzu Fördermittel gibt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung des Kreises Mettmann wird beauftragt, die Verwirklichung einer neanderland-APP, welche die bisherigen und künftigen Angebote des Kreises über eine einzige App bündelt und vernetzt, zu prüfen.

 


Vorlagen Nr. 10/015/2016 öffentlich

 

Prüfauftrag “Entwicklung einer neanderland-APP” der Gruppe PIRATEN vom 25.07.2015

Anlass der Vorlage:

Die Gruppe PIRATEN hat am 25.07.2015 den Prüfauftrag zur „Entwicklung einer neanderland-App“ eingereicht. Dieser wurde im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus am 09.11.2015 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Verwirklichung einer neanderland-App, welche die bisherigen und künftigen Angebote des Kreises über eine einzige App bündelt und vernetzt, zu prüfen.

Sachverhaltsdarstellung: 1. Einleitung

Der Prüfauftrag zur Verwirklichung einer neanderland-App umfasst im Wesentlichen eine Kostenschätzung für die Entwicklung und stetige Aktualisierung der App sowie die Prüfung von Fördermittelzugängen. Die gewünschte App soll zudem alle touristischen Angebote und Dienstleistungen der Kreisverwaltung bündeln sowie Dienstleistungen der städtischen Verwaltungen, Informationen zu Einzelhandel, weitere private Angebote und ein Antrags- und Abstimmungstool einbinden (vgl. Anlage, Prüfauftrag der Gruppe PIRATEN vom 25.07.2015). Zur Vorbereitung hat hierzu zunächst ein ämterübergreifendes Gespräch am 14.12.2015 stattgefunden. Im Nachgang sind einige in diesem Treffen angestoßene bzw. noch offene Fragen geklärt worden. Bei der Bearbeitung des Prüfauftrags ist davon ausgegangen worden, dass die Entwicklung einer nativen App zu untersuchen ist. Eine native App ist eine Applikation, die speziell für ein Betriebssystem eines mobilen Endgeräts entwickelt wird, z.B. iOS für Apple-Geräte, und ausschließlich mit diesem Betriebssystem genutzt werden kann. Für weitere Spezifizierungen fehlen der Verwaltung jedoch konkrete Anforderungen (z.B. Für welche Plattformen/Betriebssysteme soll die App entwickelt werden? Welche/wie viele städtische Angebote sollen eingebunden werden? Was soll das Antrags-/Abstimmungstool umfassen? Welche/wie viele private Angebote sollen berücksichtigt werden? etc.).

2. Kostenschätzung für die Entwicklung der App

Für die Entwicklung der App ist es notwendig, einen externen Anbieter im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit der Umsetzung zu beauftragen. Eine Kostenschätzung zur Erstellung einer App erfolgt grundsätzlich auf Basis spezifischer Anforderungen und Anbieterabfragen. Da im Prüfauftrag zu wenige konkrete Angaben zum Umfang gemacht werden, kann hier lediglich eine erste, sehr grobe Kostenschätzung auf Basis bereits bestehender Apps erfolgen, jedoch keine Anbieterabfrage.

Im Hinblick auf die Erfahrung bei der Erstellung der neanderland STEIG-App kann bei der Entwicklung einer nativen App mit den im Prüfauftrag gewünschten Inhalten von einem Kostenvolumen ab mindestens einem sechsstelligen Betrag ausgegangen werden.

Der Kostenrahmen liegt vermutlich jedoch höher, da jeweils eine Version für die drei meist genutzten Betriebssysteme der mobilen Endgeräte erstellt werden sollte (Android-Geräte, Apple-Geräte, Windows-Geräte). Zudem muss die App komplett neu entwickelt werden. Es kann nicht auf bereits verfügbare Module eines Anbieters zurückgegriffen werden, wie es beispielsweise bei der Entwicklung der neanderland STEIG-App der Fall war. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Entwicklung einer App, die die gewünschten Inhalte und Schnittstellen umfasst, über personelle und monetäre Kapazitäten hinaus auch zusätzliche Serverleistungen in nicht unerheblichem Maße binden wird (Zusatzkosten bei der Beschaffung, Instandhaltung und Wartung). Im Hinblick auf die technische Umsetzung ist außerdem der Aspekt der Datensicherheit zu prüfen, vor allem, wenn Daten auf externen Servern liegen. Bei der Einbindung touristischer Inhalte ist zu klären, in wie weit die Inhalte mehrsprachig dargestellt werden sollen, was zu weiteren Aufwendungen (externe Übersetzer) führen würde. Für die Umsetzung der gewünschten Geolokation wäre zudem eine neue Datenbank aufzubauen, da nur wenige der geforderten Daten bereits vorhanden sind. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es nicht zu Duplikaten, z.B. des Branchenbuchs (Gelbe Seiten sind als App verfügbar), kommt. Eine Umsetzung mit Einbindung der kreisangehörigen Städte bedeutet außerdem einen deutlichen Mehraufwand für diese. Der Mehraufwand setzt sich zusammen aus der Weitergabe der Kosten für die Erstellung (Erhöhung Kreisumlage) sowie aus der Mehrarbeit bei der Zulieferung und stetigen Aktualisierung der Inhalte.

3. Personal- und Pflegeaufwand

Für den Aufwand der Pflege ist aus Verwaltungssicht mit ca. 2,0 neuen dauerhaften Personalstellen beim Kreis zu rechnen. Eine Stelle wird benötigt, um die Inhalte aktuell zu halten, eine weitere, um die Aktualität und Funktionalität der Technik zu gewährleisten. Darüber hinaus ist von der Bindung weiterer interner Personalkapazitäten auszugehen, da ämterübergreifende Informationen auszutauschen sind. Der Pflegeaufwand erhöht sich, je mehr Versionen der App entwickelt werden sollen, da für jedes Betriebssystem eine eigene App-Version erstellt und gepflegt werden muss. Zu Herausforderungen in der Umsetzung kann es führen, wenn die entwickelten Inhalte den Anbietern Google, Apple oder Microsoft beim Einstellen der App in die App-Stores nicht gefallen, da diese sich vorbehalten, die Inhalte von Apps zu prüfen und ggf. nicht freizuschalten.

4. Förderzugänge

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass, sofern eine Förderung in Betracht käme, sich diese entweder auf die Dienstleistungen oder die touristischen Inhalte in der App bezieht, sodass nur ein Teil des Projektes gefördert würde. Darüber hinaus ist eine Förderung in den meisten Fällen nur unter bestimmten Bedingungen möglich (Prüfung des Vorhabens, unterschiedlich hohe Förderquoten etc.). Zudem ist eine Förderung üblicherweise als „Anschubfinanzierung“ zu verstehen, d.h. dass beispielsweise die Erstellung anteilig bezuschusst werden könnte, die Kosten der Pflege jedoch wahrscheinlich komplett vom Projektträger zu finanzieren wären.

Im Zuge der Prüfung sind verschiedene Förderzugänge in Betracht gezogen worden. Derzeit scheint weder über Fördermittelprogramme des ESF (Europäischer Sozialfonds) noch des Landes-ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) eine Förderung möglich. Bei der Landes-EFRE-Förderung (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) könnte ein potentieller neuer Tourismus-Aufruf Anknüpfungspunkte bieten. Ob es diesen geben wird und welche Förderungen er ermöglichen würde, ist derzeit nicht abzusehen. Dies gilt ebenso für den EFRE-Leitmarktwettbewerb Medien- und Kreativwirtschaft (die letzte Auswahlrunde endete am 21.11.2015). Ob es einen weiteren Aufruf für diesen EFRE-Leitmarktwettbewerb geben wird und welche Förderungen er ermöglichen würde, ist derzeit nicht abzusehen. Beim ersten Aufruf waren Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und kulturelle Einrichtungen antragsberechtigt. Sollte es beim potentiellen zweiten Aufruf hierbei bleiben, könnten Kommunen selbst nicht Antragsteller sein, möglicherweise jedoch in einem Konsortium als Partner auftreten. Ob auf

dieser Basis eine App-Entwicklung für die Zwecke des Kreises möglich wäre, wäre zu prüfen. Darüber hinaus konnte weder auf Datenbanken zu deutschen Stiftungen, EU-, Bundes- und Landesmitteln eine für den gewünschten Zweck passende Fördermöglichkeit ausfindig gemacht werden. In anderen Bundesländern gibt es Förderprogramme, die möglicherweise zum gewünschten Zweck passen könnten (z.B. Mecklenburg-Vorpommern1, Schleswig- Holstein2, Niedersachsen3), die dem Kreis jedoch natürlich nicht zur Verfügung stehen. Resultierend lässt sich feststellen, dass ein klarer Förderzugang zur Umsetzung der im Antrag dargestellten App derzeit nicht absehbar ist.

5. Einschätzung der Verwaltung

Grundsätzlich lässt sich aus verwaltungs- und tourismusfachlicher Sicht zu dem vorliegenden Prüfauftrag feststellen, dass eine Bündelung der Online-Verwaltungsdienstleistungen (z.B. umfangreiche Services des Straßenverkehrsamtes), der touristischen Angebote (z.B. neanderland STEIG Wander-App) und diverser anderer Online-Angebote (Solarpotentialkataster, Geoportal, Berufsfelderkundungsportal, Integrationsangebote, beruflicher Wiedereinstieg, etc.) eine Vermischung der touristischen, emotional-werbenden Zielgruppenansprache mit den Interessen der Nutzer der sonstigen, neutralen Verwaltungsangebote zur Folge hätte und zu Irritationen führen könnte. Darüber hinaus würde die Einbindung aller gewünschten Inhalte aufgrund der Fülle zu einer unübersichtlichen und nicht mehr intuitiv bedienbaren App führen. Eine unklare Ansprache der Zielgruppen kann ein Kriterium für einen Misserfolg der angedachten Anwendung darstellen. Ohne eine klare Zielgruppenansprache werden sich voraussichtlich nur wenige Nutzer für diese Anwendung interessieren. Die Erstellung einer App, wie in dem Prüfauftrag angedacht, ist daher nicht zielführend. Zu prüfen wäre daher die Trennung von touristischen und verwaltungsrelevanten Inhalten und Aufbereitung in je einer getrennten App.

App für Verwaltungsdienstleistungen

Die Erstellung einer App rein für Verwaltungsdienstleistungen der Kreisverwaltung Mettmann ist aus diversen Gründen nicht zielführend. Zum einen ist die Zielgruppe der App begrenzt (einzig Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Mettmann, die mobile Anwendungen nutzen), zum anderen ist der durchschnittliche Kontakt der Bürger mit der Kreisverwaltung pro Jahr ohnehin sehr gering und die Häufigkeit der Nutzung der Dienstleistungen der Verwaltung würde nicht durch die Verfügbarkeit dieser App oder eine Vermarktung der Dienstleistungen gesteigert.

Zudem ist zu bedenken, dass die umfangreichen Informationen und Dienstleistungen, die auf der Internetseite des Kreises Mettmann derzeit angeboten werden (z.B. Download von Broschüren mit längeren Ladezeiten, komplexe Antragsverfahren, die ggf. das Nachschlagen von Informationen aus papierhaften Unterlagen erfordern, Links auf andere Websites, etc.), sich nur bedingt für einen mobilen Abruf „von unterwegs“ mit einem Smartphone eignen. Darüber hinaus ist die technische Umsetzbarkeit von Online-Services externer Anbieter in eine App, z.B. SVA Online-Terminvereinbarung via NetAppoint, nicht unbedingt gegeben und vor Einbindung zu beleuchten.

Nicht außer Acht zu lassen sind auch hier die Kosten der Entwicklung der App sowie der anschließende Pflegeaufwand, sodass bei der Entwicklung einer reinen „Verwaltungs-App“ die Kosten den Nutzen sehr deutlich übersteigen würden. Auch die Überarbeitung der

1 http://foerderdatenbank.de/Foerder- DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ee45568aa3b55ca72a667d9530958265;views;document&doc=1 0123 (abgerufen am 26.02.16)
2 http://foerderdatenbank.de/Foerder- DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ee45568aa3b55ca72a667d9530958265;views;document&doc=8 308 (abgerufen am 26.02.16)
3 http://foerderdatenbank.de/Foerder- DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ee45568aa3b55ca72a667d9530958265;views;document&doc=8 866 (abgerufen am 26.02.16)

Website kreis-mettmann.de hinsichtlich „responsivem Design“ (vgl. Abschnitt „App für touristische Inhalte des neanderlands“) wäre mit erheblichem personellen und finanziellen Aufwand verbunden sowie auf technische Umsetzbarkeit zu prüfen.

App für touristische Inhalte des neanderlands

Die Entwicklung einer reinen touristischen neanderland-App ergibt nur dann Sinn, wenn diese einen zusätzlichen Mehrwert für die Nutzer bringt und das Kosten-Nutzen-Verhältnis zugunsten der Entwicklung und der Pflege ausfällt.
Die Websites neanderland.de und neanderlandsteig.de sind in „responsivem Design“ aufgebaut, d.h. sie erkennen das Endgerägt, mit dem die Seite aufgerufen wird (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und passen die Darstellung der Inhalte entsprechend der unterschiedlichen Bildschirmgrößen an. Mehrspaltige Layouts werden einspaltig, Bildgrößen, Textformatierungen und -umbrüche ändern sich ebenso wie die Position der Navigation. So ist deren Nutzung mit mobilen Endgeräten bereits heute schon komfortabel möglich. Darüber hinaus ist für das wichtigste aktiv-touristische Produkt im neanderland, den neanderland STEIG, bereits eine mehrsprachige App mit verschiedenen nützlichen Funktionen (z.B. Etappendarstellung, Kartentool, etc.) verfügbar. Die verstärkte Vermarktung dieser rege genutzten App (aktuell mehr als 11.000 Downloads seit August 2014) ist für dieses und die kommenden Jahre geplant.

Eine native App zu entwickeln, die die touristischen Angebote des neanderlands darstellt, böte daher zum jetzigen Zeitpunkt keinen Mehrwert für den Nutzer, da die Angebote auf neanderland.de sowie neanderlandsteig.de stetig aktualisiert dargestellt werden und bequem über Smartphones und Tablets abrufbar sind. Demgegenüber stünden einerseits Entwicklungskosten, andererseits intensiver Pflegeaufwand, die momentan in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Je nachdem, welche touristischen Angebote zukünftig entwickelt werden und welche konkrete Zusatzleistung ggf. in eine solche App integriert werden kann, könnte die Erstellung einer nativen neanderland-App auf lange Sicht gesehen eine Möglichkeit sein.

Zum jetzigen Zeitpunkt würden dennoch die Kosten sowohl der Entwicklung einer nativen touristischen App und deren Pflegeaufwand den Nutzen deutlich übersteigen.

6. Prüfergebnis/Fazit

Die Verwaltung schlägt vor, eine App, wie sie im Prüfauftrag genannt ist, nicht umzusetzen (hohe Entwicklungskosten, hoher Pflegeaufwand, hoher Abstimmungsaufwand mit kreisangehörigen Städten, technische Realisierbarkeit, Zielgruppenvermischung, geringer Mehrwert). Eine App zu erstellen, die ausschließlich Verwaltungsdienste umfasst, ist ebenfalls nicht sinnvoll (hohe Entwicklungskosten, hoher Pflegeaufwand, hoher interner Abstimmungsaufwand, technische Realisierbarkeit, sehr kleine Zielgruppe, geringer Mehrwert). Die Entwicklung einer rein touristischen App böte grundsätzlich einen Ansatzpunkt, eine Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt wird jedoch nicht für sinnvoll erachtet (hohe Entwicklungskosten, hoher Pflegeaufwand, mobilfähige, responsiv gestaltete touristische Websites vorhanden, verfügbare App zum neanderland STEIG, kein inhaltlicher Mehrwert).

Zusätzlich zu den genannten Aspekten ist außerdem die derzeitige Haushaltssituation in die weiteren Überlegungen einzubeziehen. Diese hat sich nach Einreichen des Antrags bis zum jetzigen Zeitpunkt erheblich geändert. Unter diesen Voraussetzungen gilt es zunächst zu prüfen, ob derzeit überhaupt weitere Planungen hinsichtlich einer App-Entwicklung, gleich ob nativ oder Web-App, unternommen werden sollten.


Beratungsergebnis zu Vorlage Nr. 10/015/2016

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus am 23.05.2016

Hr. Haase erklärt, dass der Prüfauftrag zu einem negativen Resultat geführt hat.
KA Küppers betont, dass die App sowie andere Neuerungen der Zielgruppe einen Mehrwert bieten sollen.
Hr. Haase versichert, dass die Anregung von KA Küppers wichtig ist und die Verwaltung permanent prüft, welche zeitgemäßen Neuerungen aufgegriffen und umgesetzt werden können.
KA Küppers bedankt sich bei der Verwaltung für die Prüfung seines Vorschlags.

Die Ausführungen der Verwaltung werden von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.